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Möglichkeit der Stundung der Erbschaftsteuer bei Wohnimmobilien

Aufgrund der hohen Preise für Immobilien ist ein Erbe oft mit einer hohen Steuerlast für die bedachten Personen verbunden. Seit dem 1.1.2025 besteht nunmehr nicht mehr nur bei dem Erbe eigengenutzter Immobilien, sondern für alle Wohnimmobilien die Möglichkeit einer zinslosen Stundung der Steuer für bis zu 10 Jahren, wenn die Immobilie sonst vom Erben verkauft werden müsste, um die Erbschaftsteuer zu zahlen. Die Stundungsmöglichkeit gilt auch bei Schenkungen, dann allerdings nicht zinslos.

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