Kompetent
Vertrauensvoll
STEUER-, WIRTSCHAFTS- UND
UNTERNEHMENSBERATUNG AUS KÖLN
Steuerliche Beratung bedeutet für unsere Steuerkanzlei in Köln, die individuellen Bedürfnisse und Lebensumstände der Mandanten in den Mittelpunkt unserer Tätigkeit zu stellen. Wir entwickeln steuerliche und betriebswirtschaftliche Konzepte, die individuell auf unsere Mandanten abgestimmt sind.
Seit 30 Jahren betreuen wir von unserem Standort in Köln aus Unternehmen und Privatpersonen in ganz Deutschland. Neben der klassischen Steuerberatung und Serviceleistungen rund um das Rechnungswesen umfasst unser Leistungsspektrum die Wirtschaftsprüfung und die Unternehmensberatung. Die Unternehmensbewertung gehört ebenso zu den Aufgabengebieten wie die Begleitung des Mandanten beim Unternehmenskauf und -verkauf und die Beratung bei Fragen der Nachfolgeplanung einschließlich der Erbschaftsteuer.
Eine besondere Expertise besitzen wir im Bereich des Immobiliensteuerrechts einschließlich der Bewertung, bei der Umsatzsteuer und bei Fragen des internationalen Steuerrechts.
Ganz gleich, in welchem Fachgebiet Sie unsere Steuerberatung Köln zurate ziehen, Sie können
darauf vertrauen, stets eine individuelle, persönliche und kompetente Beratung zu erhalten.
Denn das ist für uns selbstverständlich.
Unsere Branchen
SOFTWAREENTWICKLUNG
VERLAGE
Unsere Fachgebiete
Unsere erfahrenen und kompetenten Steuerberater und Steuerberaterinnen beraten Privatpersonen und Unternehmen bei ihren wirtschaftlichen und steuerlichen Belangen. Vertrauen ist die Basis für eine langjährige Zusammenarbeit.
Wir schreiben Werte wie Kontinuität, Objektivität, Verlässlichkeit, fachliche Kompetenz und persönliches Engagement groß. Zu unseren Mandanten zählen natürliche Personen, Gewerbetreibende, Freiberufler und Künstler/Sportler sowie kleine und mittelständische Unternehmen und Familiengesellschaften aller Rechtsformen.
News
Verlängerung der Anzeigefrist bei der Grundsteuer
Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse, die den Grundsteuerwert beeinflussen, hat der Steuerpflichtige zum Beginn des folgenden Kalenderjahres anzuzeigen. Seit dem 1.1.2025 beträgt die Frist dafür 3
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts bei der Grundsteuer
Seit dem 1.1.2025 gilt die neue Grundsteuer und in den Bundesländern mit dem Bundesmodell wird die Steuer nach dem Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz berechnet.
Möglichkeit der Stundung der Erbschaftsteuer bei Wohnimmobilien
Aufgrund der hohen Preise für Immobilien ist ein Erbe oft mit einer hohen Steuerlast für die bedachten Personen verbunden. Seit dem 1.1.2025 besteht nunmehr nicht